Impressumspflicht auf Websites 2024
So erfüllst du alle Anforderungen
Impressumspflicht
Dass kommerzielle, gewerbliche Webseiten ein Impressum haben müssen, ist zwischenzeitlich bekannt. Doch oft herrscht Unklarheit darüber, was alles drinstehen muss. Daher sind häufig unvollständige Angaben zu finden.
Welches Gesetz schreibt die Impressumspflicht vor?
Es gibt genaue Vorschriften dafür, was alles drinstehen muss in einem Impressum. Geregelt ist das in Deutschland in § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) – ehemals Telemediengesetz (TMG)- sowie in § 18 Medienstaatsvertrag (MStV).
Folgende Angaben sind Pflicht:
- Vollständiger Name und Anschrift des Website-Inhabers. Bei juristischen Personen der vollständige Name der Gesellschaft, plus die Rechtsform (GmbH, KG, etc.), der volle Name des Geschäftsführers, der Geschäftsführerin, bzw. des Vertretungsberechtigten, sowie die vollständige Adresse des Unternehmens.
- Angaben, die eine schnelle und unmittelbare Kommunikation ermöglichen: Telefon und eMail-Adresse
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, wenn vorhanden, die Angabe dieser Nummer
- Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das das Unternehmen eingetragen ist, sowie die entsprechende Registernummer
- sofern die angebotene Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarf, muss die zuständige Aufsichtsbehörde genannt werden
- Wenn die angebotene Tätigkeit im Rahmen eines Berufes ausgeübt wird, der einer besonderen staatlichen oder behördlichen Zulassung oder Anerkennung bedarf, dann genaue Angaben dazu: – die Kammer, welcher der Website-Betreiber angehört
– die gesetzliche Berufsbezeichnung sowie der Staat, der diese Bezeichnung verliehen hat
-die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen sowie einen Link darauf
7. bei AGs, KGs aA und GmbHs, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber
Impressumspflicht für private Webseiten, wenn:
Wenn nämlich auf privaten Seiten Werbe- und Anzeigen-Plätze angeboten sind und dort Werbung erscheint, also z.B. Google AdSense Werbung oder Anzeigenschaltung anderer Werbenetze.
Genauso betroffen von der Impressumspflicht sind Affiliate Seiten, unabhängig davon, ob wirklich Einnahmen darüber generiert werden oder nicht. Es reicht das Vorhandensein des Angebotes, also der Affiliate-Links – auch wenn es nur ein einziger ist.
Einbindung des Impressums:
Es muss darauf geachtet werden, dass der Punkt „Impressum“ immer gut sichtbar per direktem einfachem Link von allen Unterseiten der Website erreichbar ist. Am sichersten, um diese Bedingung zu erfüllen, ist der Footer-Bereich oder der Sockel. Eines von beiden dürfte in jedem Theme vorhanden sein. Es sollte auch immer die Bezeichnung „Impressum“ oder „Anbieterkennzeichnung“ verwendet werden, da davon abweichende Bezeichnungen teilweise als unzulässig angesehen werden können.
Impressumspflicht auch auf Social Media Plattformen
Auch die Unternehmens-Seiten auf Social Media benötigen ein Impressum. Auf Facebook wäre das die so gen. Fanpage oder Unternehmensseite.
Und: werden auf (privaten) Profilseiten Affiliate-Links gepostet oder Werbung für Produkte aus einem Strukturvertrieb veröffentlicht, muss das Impressum auch für die private Seite gelten.
Beispiel / Vorlage für ein Impressum:
Impressum
Angaben gemäß § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz)
Firmenname mit Gesellschaftsform (GbR, GmbH, KG)
xxxstr. 33
82020 Stadt/Ort
Vertreten durch:(Name des Inhabers/der Inhaberin, bzw. Geschäftsführer/ Geschäftsführerin
Kontakt
Telefon: 0157 33323171
E-Mail: name[at]deine-firma.com
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 307 456 789
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Achtung: diese Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Eine Haftung für vorstehenden Inhalt ist daher ausgeschlossen.
Umfangreiche und rechtssichere Informationen finden Sie hier: https://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz
FAQ
Hier findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen zu diesem Thema:
Muss die Telefonnummer im Impressum stehen?
Der Gesetzgeber schreibt den so gen. unmittelbaren Kommunikationsweg vor. Das bedeutet, dass innerhalb von 60 Minuten Anfragen beantwortet werden können. Die Informationen im Impressum müssen demnach nicht notwendigerweise die Telefonnummer beinhalten, wenn sichergestellt ist, dass dich z.B. eMails genauso schnell erreichen.
Um diesbezüglich auf der sicheren Seite zu sein, ist eine Telefonnummer im Impressum auf jeden Fall empfehlenswert.
Muss meine eigene Adresse im Impressum stehen?
Im Grunde kannst du jede beliebige Anschrift angeben, sie muss allerdings die Anforderungen an die Ladungsfähigkeit erfüllen, d.h. Du musst auch tatsächlich über diese Adresse erreichbar sein und dich auch tatsächlich an dieser Örtlichkeit hin und wieder aufhalten.
Wer braucht kein Impressum?
Rein private Websites, die ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, brauchen kein Impressum. Wichtig dabei: private Websites dürfen keinerlei kommerziellen Hintergrund besitzen, d.h. es darf keinerlei Einnahmen- oder Gewinnerzielungsabsicht erkennbar sein. Also kein Empfehlungs-Marketing, keine Links gegen die es monetäre Gegenleistungen gibt, kein Affiliate-Marketing.
Muss ich tatsächlich meine eMail-Adresse im Impressum angeben?
Wenn du deine Mail-Adresse schützen möchtest (im Impressum ist diese sozusagen öffentlich und für jeden Spybot, der Mailadressen einsammelt, abgreifbar), dann hast du 2 Möglichkeiten:
1.) Du richtest dir eine zweite Mailadresse bei deinem Webhoster oder Mailanbieter ein und richtest eine Weiterleitung auf deine Hauptmailadresse ein.
2.) Du schreibst anstelle des @-zeichens folgendes: [at], also: name[at]deinefirma.com.
Spybots suchen immer nach den @-Zeichen.
Kann man ein Impressum selbst erstellen?
Ja, auf jeden Fall. Das kann formlos erfolgen, wie ganz normaler Text auch. Nur auf die Vollständigkeit der geforderten Angaben solltest du achten.
Du kannst aber auch „Impressum Generator“ googeln. Da werden dir eine Reihe von Tools angeboten, mit denen du ein rechtsicheres Impressum generieren kannst. Nutze dazu am sichersten einen Generator, der von einer RA-Kanzlei für IT-Recht angeboten wird. Diese Generatoren sind in der Regel kostenlos nutzbar.
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